Auftrag der Kita

Der Auftrag der Kita entspricht den in § 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe – festgelegten Grundsätzen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Tageseinrichtungen für Kinder sollen demnach

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern
  • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen
  • den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren.

Die Aufgaben der Kita umfassen die Betreuung, Bildung und familienbegleitende Erziehung der aufgenommenen Kinder unter Berücksichtigung des „Bildungs- und Erziehungsplanes für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen“ des Hessischen Sozialministeriums und des Hessischen Kultusministeriums.

Das Leistungsangebot der Kita orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien. In besonderer Weise ist die Kita Eltern in schwieriger persönlicher und familiärer Lage verpflichtet.

Die Bedürfnisse der Kinder und Eltern finden stets Berücksichtigung in der pädagogischen Konzeption und werden zwischen den Eltern und dem pädagogischen Personal kommuniziert. Der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. In unserer Einrichtung ist es von besonderer Bedeutung einen Lebensraum für alle Kinder zu schaffen, unabhängig von Gegebenheiten. Die Einzigartigkeit der Kinder wird dabei als bunte Vielfalt betrachtet, in der alle Beteiligten von- und miteinander lernen können.